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   BFH, 23.07.1965 - VI 154/64 U   

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https://dejure.org/1965,1042
BFH, 23.07.1965 - VI 154/64 U (https://dejure.org/1965,1042)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1965 - VI 154/64 U (https://dejure.org/1965,1042)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1965 - VI 154/64 U (https://dejure.org/1965,1042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung von gemeinsam lebenden und dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Lohnsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 83, 320
  • NJW 1966, 128
  • BStBl III 1965, 616
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.01.1960 - VI 168/59 U

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Einkommensbesteuerung dauernd getrennt

    Auszug aus BFH, 23.07.1965 - VI 154/64 U
    Der Senat hält an der in dem Urteil VI 168/59 U vom 29. Januar 1960 (BStBl 1960 III S. 103, Slg. Bd. 70 S. 277) niedergelegten Rechtsauffassung fest, daß die unterschiedliche einkommensteuerliche Belastung zusammen lebender und dauernd getrennt lebender Ehegatten in §§ 26 Abs. 1, 26 b, 32, 32 a EStG 1958 die Grundrechte aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletzt.

    Wegen der Höhe des Pauschsatzes wird auf das Urteil des Bundesfinanzhofs VI 168/59 U (a.a.O.) hingewiesen.

  • BFH, 27.08.1971 - VI R 206/68

    Dauerndes Getrenntleben von Ehegatten

    falls nicht im Sinne des Klageantrags entschieden werden könne, das Verfahren so lange auszusetzen, bis über die Verfassungsbeschwerde gegen das BFH-Urteil VI 154/64 U vom 23. Juli 1965 (BFH 83, 320, BStBl III 1965, 616) entschieden sei;.
  • BFH, 22.06.1979 - VI R 85/76

    Unterhaltsleistung eines Gastarbeiters - Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen

    Das Einkommensteuergesetz geht bei Eheleuten, die nicht dauernd getrennt leben, in typisierender Weise von der Ehe als einer intakten Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft aus, während der Einkommensbesteuerung dauernd getrennt lebender Ehegatten die Annahme zugrunde liegt, daß eine solche Gemeinschaft typischerweise nicht besteht (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juli 1965 VI 154/64 U, BFHE 83, 320, BStBl III 1965, 616; siehe auch BVerfG-Beschluß vom 19. Juli 1973 1 BvR 214/73, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz - ab 1958 -, § 26, Rechtsspruch 27).
  • BFH, 05.10.1966 - VI 42/65

    Wahlrecht der Ehegatten zwischen Zusammenveranlagung und getennter Veranlagung

    Wie der Senat bereits in den Urteilen VI 168/59 U vom 29. Januar 1960 (BFH 70, 277, BStBl III 1960, 103) und VI 154/64 U vom 23. Juli 1965 (BFH 83, 320, BStBl III 1965, 616) ausgeführt hat, entspricht diese Regelung in etwa dem geltenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB).
  • BFH, 17.07.1970 - VI 337/64

    Verfassungsmäßigkeit der Möglichkeit des Splitting-Verfahrens für nicht dauernd

    Er übersieht aber, daß der Gesetzgeber an die von ihnen frei getroffene Entscheidung bestimmte Folgen knüpfen kann, ohne den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG zu verletzen, weil eben zwischen dem Zusammenleben und dem Getrenntleben ein fundamentaler Unterschied besteht und es im Wesen des Gleichheitsgrundsatzes liegt, einen solchen Unterschied in den tatsächlichen Lebensverhältnissen auch rechtlich unterschiedlich zu regeln (vgl. BFH-Entscheidungen VI 168/59 U, a.a.O., und VI 154/64 U vom 23. Juli 1965, BFH 83, 320, BStBl III 1965, 616; BVerfGE 3, 60 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52] [135], und 16, 6 [25]).
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